Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann B. Wahrenburg hat sich seit seiner Berufungsausbildung intensiv mit dem Arbeitsrecht befasst und die praktische Erfahrung dazu bei Verbänden und in den Personalbereichen größerer Wirtschaftsunternehmen erworben.
Seit Übernahme der Praxis im Jahre 1986 hat Herr Rechtsanwalt Hermann B. Wahrenburg seine Tätigkeit überwiegend auf das Arbeitsrecht konzentriert und gilt heute als kompetenter Berater und Vertreter seiner Mandanten in allen Arbeitsrechtsfragen. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet dabei das Kündigungsschutzrecht. Dieses umfasst u.a. Kündigung, Abmahnungen und die Geltendmachung von Lohnfortzahlungen sowie das Aushandeln von Abfindungen.
Arbeitnehmer müssen besonders beachten, dass das Arbeitsrecht viele Formvorschriften und Ausschlussfristen enthält. Wenn diese nicht beachtet werden, können Kündigungen unter Umständen unwirksam sein oder Rechtsstreitigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Gerichten scheitern lassen. Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht sollte daher immer unverzüglich erfolgen, wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer Differenzen über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses gibt.
Hier empfiehlt es sich, unverzüglich Rechtsrat durch unsere Kanzlei einzuholen. Einen Beratungstermin erhalten Sie in diesen Fällen sehr kurzfristig. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin telefonisch und weisen Sie dabei darauf hin, dass es sich um eine eilbedürftige Angelegenheit handelt.
Je schneller Sie anwaltlichen Rat einholen, um so größer sind dadurch die Chancen, Ihre Ansprüche zu wahren bzw. durchzusetzen.
Die Kostenfrage kann dabei für den Ratsuchenden keine ausschlaggebende Rolle spielen, denn die meisten Arbeitnehmer haben heute eine Rechtsschutzversicherung, welche auch die Beratung und Vertretung kostenmäßig abdeckt. Ist eine solche Rechtsschutzversicherung jedoch nicht vorhanden, so kann für die Beratung bzw. Prozessführung evtl. staatliche Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Auch hierüber beraten wir Sie umfassend in einem ersten Beratungsgespräch.