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PrivatinsolvenzDroht Ihnen Zahlungsunfähigkeit oder wissen Sie nicht mehr, wie Sie die an Ihre Gläubiger zu leistenden Raten aufbringen sollen? Haben Sie vielleicht sogar den Überblick über die Gesamtsituation Ihrer Schulden und die Anzahl Ihrer Gläubiger verloren? Wir setzen uns mit Ihren Gläubigern in Verbindung, um das für ein Insolvenzverfahren benötigte Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Wir erstellen nach Ihrem Einkommen einen individuellen Schuldenbereinigungsplan für Ihre Gläubiger und leiten für Sie die Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ein. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase sind Sie dann wieder schuldenfrei. Bei geringem Einkommen werden auf Antrag die Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen. Hierfür ist lediglich ein Beratungshilfeschein von der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
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