Kanzleigeschichte

Im Jahre 1921 wurde die Kanzlei durch Rechtsanwalt Herbert Oelmann gegründet. Ein Schwerpunkt der Kanzlei bestand damals in der Strafverteidigung. Nach dem Tod des Kanzleigründers führte sein Sohn, Rechtsanwalt Heinz-Gerhard Oelmann die Kanzlei fort. Sie erhielt jetzt eine zivilrechtliche Ausrichtung mit den Schwerpunkten im Vertragsrecht und Forderungsmanagement, d.h. Einzug von Forderungen für Handwerk, Handel und Gewerbe.

Im Jahre 1986 übernahm der jetzige Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Hermann B. Wahrenburg die Kanzlei. Zu den vorgenannten Tätigkeitsfeldern kamen nun zwei weitere Schwerpunkte hinzu, nämlich das Verkehrsrecht und das Arbeitsrecht.

Im Jahre 2003 wurde die Kanzlei durch den Eintritt von Rechtsanwalt Hans-Wolfgang Bull verstärkt. Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Bull dem Arbeitsrecht einschließlich des Rentenversicherungsrechts und des Rechts der betrieblichen Altersversorgung gewidmet. Außerdem war Rechtsanwalt Bull von 2001 bis 2006 ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht.