Insolvenzberatung

Wir stehen Ihnen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts kompetent zur Seite.
Dies umfasst unter anderem:

  • die Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten,
  • die Beratung und Vertretung von Gläubigern

Gesellschaftsorgane sind in Zeiten von Unternehmenskrisen oder Insolvenzen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Wir übernehmen die Beratung und Vertretung zur Abwehr von zivil- und strafrechtlicher Inanspruchnahme von Geschäftsführern im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren.

Auch hier gilt der Grundsatz, dass die Rechtshilfe umso erfolgversprechender ist, je früher sie in Anspruch genommen wird. Nach Möglichkeit sollte daher die anwaltliche Beratung gesucht werden, bevor die Unternehmenskrise einsetzt.