Arbeitsrecht

Wir stehen Ihnen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts kompetent zur Seite.
Hierbei übernehmen wir sowohl die Interessenvertretung für Arbeitnehmer, als auch die Vertretung von Arbeitgebern.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Kündigungsschutzrecht. Dieses umfasst unter anderem Kündigungen, Abmahnungen und die Geltendmachung von Lohnforderungen.

Hierbei ist besonders zu beachten, dass das Arbeitsrecht viele Formvorschriften und Ausschlussfristen enthält. Wenn diese nicht beachtet werden, können Kündigungen unter Umständen unwirksam sein oder Rechtsstreitigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Gericht scheitern lassen.

Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht sollte daher unverzüglich erfolgen.